TVöD-P Entgelttabelle 2024
Die aktuelle Entgelttabelle für Beschäftigte in der Pflege gilt vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024. Sie umfasst die Entgeltgruppen P5 bis P16 und gilt für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
TVöD-P Entgelttabelle 2024
Gültig vom 1.3.2024 bis 31.12.2024
Tabellenentgelte für Pflegekräfte, gültig vom 01.03.2024 bis 31.12.2024
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 09.02.2025 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
Stufenlaufzeiten
- Stufe 1: Berufseinstieg
- Stufe 2: Nach 1 Jahr in Stufe 1
- Stufe 3: Nach 2 Jahren in Stufe 2
- Stufe 4: Nach 3 Jahren in Stufe 3
- Stufe 5: Nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 6: Nach 5 Jahren in Stufe 5
Hinweise
- Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro
- Sonderzahlungen sind nicht enthalten
- Zulagen sind nicht berücksichtigt
- VBL-Umlage wird zusätzlich erhoben
Erläuterungen zur P-Tabelle
- P5: Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung
- P6-P7: Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung
- P8-P9: Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- P10-P12: Fachpfleger/innen mit Zusatzqualifikation
- P13-P16: Leitende Positionen (z.B. Stationsleitung, Pflegedienstleitung)
Hinweis: Zusätzlich zum Tabellenentgelt können weitere Zulagen gezahlt werden, z.B. für Schichtarbeit, Nachtarbeit, Intensivpflege oder Infektionsstationen.