TV-H Entgelttabelle 2024/2025
Die aktuelle Entgelttabelle für Beschäftigte des Landes Hessen gilt vom 01.08.2023 bis zum 31.01.2025. Sie umfasst die Entgeltgruppen E1 bis E16 und weist die Besonderheit der Erfahrungsstufen 1a und 1b auf. Der TV-H gilt für Beschäftigte an hessischen Hochschulen, in der Landesverwaltung und anderen Landeseinrichtungen.
TV-H Entgelttabelle 2024/2025
Gültig vom 1.8.2023 bis 31.1.2025
Tabellenentgelte für Landesbeschäftigte in Hessen, gültig vom 01.08.2023 bis 31.01.2025
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 09.02.2025 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
Stufenlaufzeiten
- Stufe 1: Berufseinstieg
- Stufe 2: Nach 1 Jahr in Stufe 1
- Stufe 3: Nach 2 Jahren in Stufe 2
- Stufe 4: Nach 3 Jahren in Stufe 3
- Stufe 5: Nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 6: Nach 5 Jahren in Stufe 5
Hinweise
- Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro
- Sonderzahlungen sind nicht enthalten
- Zulagen sind nicht berücksichtigt
- VBL-Umlage wird zusätzlich erhoben
Erläuterungen zur Tabelle
- E1-E4: Einfache Tätigkeiten
- E5-E8: Tätigkeiten mit Berufsausbildung
- E9a-E12: Tätigkeiten mit Fachhochschulausbildung
- E13-E15: Tätigkeiten mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss
- E16: Besonders herausgehobene Tätigkeiten
Besonderheiten im TV-H
- Erfahrungsstufen 1a und 1b vor der regulären Stufe 1
- Landesticket für kostenlose ÖPNV-Nutzung in Hessen
- Hessische Zulage zusätzlich zum Tabellenentgelt
Hinweis: Die Stufenlaufzeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen sind im TV-H eigenständig geregelt und unterscheiden sich vom TV-L der anderen Bundesländer.